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Datenschutz

Allgemeine Datenschutzerklärung

Die Sächsische Staatsregierung nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Die Web-Server der Staatsregierung werden mit den entsprechend vereinbarten Sicherheitsanforderungen durch die T-Systems International GmbH betrieben.

Bei Zugriffen auf das Internetangebot werden im Normalfall gemäß § 15 Abs. 1 TMG keine personenbezogenen Daten erhoben. Lediglich zur Behebung von technischen Problemen kann es vorübergehend notwendig sein, folgende Daten zu verarbeiten:

  • IP-Adresse des nutzenden Hosts,
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung,
  • Clientsoftware des anfordernden Rechners, d.h. in der Regel den Browsertyp und die gewünschte Zugriffsmethode/Funktion,
  • übermittelten Eingabewerte (z. B.: die Zieldatei),
  • Zugriffsstatus des Web-Servers (z. B.: Datei übertragen, Datei nicht gefunden, Kommando nicht ausgeführt) und Namen der angeforderten Datei.

In diesem Fall werden die Daten in einer Protokolldatei gespeichert und unmittelbar nach Behebung des technischen Problems gelöscht.

Datenschutzrechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlagen für das Zugänglichmachen geologischer Daten und Informationen gegenüber Privaten und Behörden sind

  • das Sächsische Umweltinformationsgesetz (SächsUIG)
  • das Sächsische Geodateninfrastrukturgesetz (SächsGDIG) und
  • die Grundsätze der Amtshilfe und der Europäischen Verwaltungszusammenarbeit auf Grundlage des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz

Auf Basis der oben genannten rechtlichen Grundlagen erfolgt die die Herausgabe der Daten und Informationen. Die Daten können dabei Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Unternehmen oder deren Rechtnachfolger enthalten, welche die Bohrungen/geologischen Aufschlüsse in Auftrag gegeben und möglicherweise ein in berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung der imLfULG vorliegenden Daten haben. Die Feststellung der möglichen Rechteinhaber durch das LfULG ist jedoch für einen großen Teil der vorhandenen Daten und Informationen nicht möglich. Hiervon sind insbesondere die Unterlagen und Dokumente betroffen, die bereits zur Zeit der DDR oder vorher erhoben bzw. erarbeitet wurden. Der Auftraggeber bzw. Kostenträger der jeweiligen Untersuchung kann auf Basis der vorliegenden Dokumentation nicht ermittelt werden. Bei geowissenschaftlichen Arbeiten, bei denen ein urheberrechtlicher Schutz in Betracht kommt, wurde (v.a. bei wissenschaftlichen Qualifizierungsarbeiten) bei Abgabe üblicherweise keine Regelungen zu Urheberrechten, oder Co-Autoren und Autoren kleinerer Teile wurden nicht benannt.worden.

Mit öffentlicher Bekanntmachungen vom  20.07.2010, 13.06.2014, 23.03.2015 und 22.08.2016  wurden im Sächsischen Amtsblatt, die zur Veröffentlichung vorgesehen Daten mit Personenbezug veröffentlicht, um den von der Gewährung des unbeschränkten Zugangs im Internet betroffenen Personen Gelegenheit zur Anhörung und Stellungnahme zu geben. Zu beachtende Einwendungen der Betroffenen sind nicht weiter eingegangen. Die Betroffenen haben jedoch weiterhing das Recht, jederzeit ihre Einwendungen vorzutragen. Eine Ausschlussfrist liegt nicht vor. Für die Daten des Fachinformationssystems Rohstoffe (FIS.Roh) bereitet das LfULG eine Bekanntmachung entsprechend § 8 Absatz 5 SächsGDIG vor und wird sie noch 2016 durchführen. Die Veröffentlichungen im Einzelnen

Bekanntmachung vom 20.07.2010, betreffend Geodaten und Geodatendienste, insbesondere mit Hoch- und Rechtswertkoordinaten erfasste Sachinformationen, namentlich

  • Daten zu geologischen Aufschlüssen (Bohrungen, Sondierungen, Schürfe, Brunnen, Schächte, Stollen, Anstehendes) zu circa 500 000 Aufschlüssen, Stammdaten, Schichtenverzeichnisse, Ausbau- und Hinterfüllungsdaten, Pumpversuche, boden- und felsmechanische Daten, Daten indirekter Aufschlüsse (Sondierungen), hydro- und geochemische Probenund Analysendaten, Grundwasserinformationen, hydrogeologische Kennwerte
  • ingenieurgeologische Punktdaten – geologische Angaben zu Massenbewegungen (Steinschläge, Felsstürze, Rutschungen) zu circa 300 Punkten
  • geophysikalische Punktdaten (Magnetik, Gravimetrie, Aerogeophysik, Elektrik) zu circa 1,5 Millionen Punkten
  • Angaben zu geologischen Aufschlüssen von besonderem wissenschaftlichen Interesse (Geotope) circa 1 000 Aufschlüsse, keine Bohrungen

(Amtsblatt zur Bekanntmachung vom 26.08.2010 (eigentlich 20.07.2010 ( http://www.landesweb.sachsen.de/angebote_sk/recht/veroeffentlichungsblaetter/ABl/2010/SaechsABl1034.pdf)))

Bekanntmachung vom 13.06.2014 betreffend Geodaten und Geodatendienste mit Personenbezug, insbesondere mit Hoch- und Rechtswertkoordinaten erfasste Sachinformationen, namentlich

  • Daten zu geologischen Aufschlüssen (Bohrungen, Sondierungen, Schürfe, Brunnen, Schächte, Stollen, Anstehendes) zu circa 550 000 Aufschlüssen, Stammdaten, Schichtenverzeichnisse, Ausbau- und Hinterfüllungsdaten, Pumpversuche, boden- und felsmechanische Daten, Daten indirekter Aufschlüsse (Sondierungen), hydro- und geochemische Probenund Analysendaten, Grundwasserinformationen, hydrogeologische Kennwerte
  • geophysikalische Punktdaten (Magnetik, Gravimetrie, Aerogeophysik, Elektrik)
  • Angaben zu geologischen Aufschlüssen von besonderem wissenschaftlichen Interesse (Geotope) circa 1 300 Aufschlüsse, keine Bohrungen
  • Bibliographische beziehungsweise archivarische Nachweisdaten zu geowissenschaftlichen Dokumentationen Nachweise zu circa 51 000 Dokumentationen

(Amtsblatt zur Bekanntmachung vom 10.07.2014 (eigentlich 13.06.2014 (http://www.landesweb.sachsen.de/angebote_sk/recht/veroeffentlichungsblaetter/ABl/2014/Amtsblatt_28_2014.pdf)))

Bekanntmachung vom 23.03.2015, betreffend

  • Daten zu geologischen Aufschlüssen: Von dieser Gruppe sind neben Bohrungsdokumentationen jeglicher Art in deutlicher geringerer Anzahl auch Dokumentationen anderer Aufschlussarten, wie zum Beispiel Schürfe, Schächte, Böschungsaufschlüsse oder Baugruben erfasst. Mögliche Sachinformationen zu den Bohrungen und sonstigen Aufschlüssen sind insbesondere Schichtenverzeichnisse, Ausbauinformationen, Daten zu gesteinsphysikalischen Laboruntersuchungen, geochemische Daten, Grundwasserinformationen und so weiter. .
  • Geologische Berichte und ähnliche Dokumentationen Geologische Berichte liegen zunächst als Ergebnis von Rohstoffprospektionsvorhaben vor. Diese Gruppe erfasst aber auch Dokumentationen in anderen Zusammenhängen, wie zum Beispiel der Altlastenerkundung, von Umweltverträglichkeitsprüfungen oder aber von Untersuchungen zur Nutzung von Erdwärme. Außerdem umfasst diese Gruppe – zum Teil bisher unveröffentlichte – wissenschaftliche Qualifizierungsarbeiten (zum Beispiel Diplom- oder Masterarbeiten an der TU Bergakademie Freiberg). Wesentliche Gegenstände entsprechender Untersuchungen werden in der Anlage 2 dargestellt.
  • Bohrkerne, Dünn- und Anschliffe sowie sonstige Stoffproben Neben den Aufschlussdokumentationen und geologischen Berichten liegen dem LfULG Bohrkerne und andere stoffliche Proben, wie zum Beispiel Dünn- und Anschliffe, vor. Diese Proben sollen mit ihren Stammdaten (Art der Probe, Bezug zu der jeweiligen Bohrung, Datum und so weiter) katalogisiert werden. Die Analysewerte zu diesen Proben sind teilweise in den zugehörigen Aufschlussdokumentationen (unter Nummer 1) oder in den geologischen Berichten (unter Nummer 2) dokumentiert.

(Amtsblatt zur Bekanntmachung vom 23.03.2015 ( http://www.landesweb.sachsen.de/angebote_sk/recht/veroeffentlichungsblaetter/ABl/2015/Amtsblatt_16_2015.pdf))

Bekanntmachung vom 22.08.2016 betreffend digitale Rohstoffdaten und -informationen, Modelldarstellungen und Prognosen zur Rohstoffhöffigkeit, namentlich Daten zu  circa 4 450 Rohstoffvorkommen sowie 510 Betriebsstellen – sowohl aktive als auch inaktive – zur Rohstoffgewinnung als Punkt- und Flächendaten. Die Flächendaten beinhalten die Verbreitung von Steine-ErdenRohstoffvorkommen und Braunkohlefelder/Flözteilflächen. Die Punktdaten markieren die Lage von Gewinnungsstellen klassifizierbar nach Rohstoffgruppen. Die zugehörigen Attributdaten sind der Name, die Lage und die Verbreitung des Rohstoffvorkommens (Hoch- und Rechtswerte, die Gemarkung, Gemeinde, Kreis), die Rohstoffgruppe, die Abbausituation, die Bezeichnung der Gewinnungsstelle, das hereingewonnene Gestein, die Betriebsnummer sowie eine Objekt-ID.

(Amtsblatt zur Bekanntmachung vom 22.08.2016 ( http://www.landesweb.sachsen.de/angebote_sk/recht/veroeffentlichungsblaetter/ABl/2016/Amtsblatt_37_2016.pdf))

Nach dem Ergebnis der Abwägung liegt der freie Zugang der genannten Dateninhalte im öffentlichen/überwiegenden Interesse. Schutzwürdige Interessen werden hier nicht beeinträchtigt. Entsprechend den zugrundeliegenden europäischen Normen (INSPIRE-Richtlinie bzw. Umweltinformationsrichtlinie) ist der Rahmen für Zugangsbeschränkungen eng auszulegen. Gemessen an der Persönlichkeitsrelevanz der Daten stellen die Veröffentlichungen sowie der Zugang keine bzw. lediglich sehr niedrigschwellige und vernachlässigbare Einschränkungen dar. Der Eingriff wiegt hier deshalb nicht schwer, weil die betroffenen Daten nicht dem Kernbereich der persönlichen Lebensführung nahestehen. Darüber hinaus sind konkrete Eigentümerangaben mit den Daten nicht verbunden. Nachdem bisherigen Kenntnisstand sind dem LfULG keine nachteiligen Beeinflussungen bzw. Verwendungen bekannt, die Wertminderungen der Grundstücke, Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit, Imageschäden  oder Umsatzeinbußen der Betroffenen hervorgerufenen haben.

Der Zugang zu diesen Daten verbessert vielmehr die Kenntnis und nutzt insoweit dem freien Meinungsaustausch der Bürger und Nutzer. Der Zugang schärft das Umweltbewusstsein und fördert schließlich insgesamt den Umweltschutz. durch darauf abgestellte Planungs- und Genehmigungsverfahren.

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